AKTUELL


Kehrichtabfuhr Weihnachten & Neujahr

Die Kehrichtabfuhr während den kommenden Feiertagen findet wie folgt statt: 

Dienstag, 24. Dezember 2024 (anstatt 26.12.2024)
Dienstag, 31. Dezember 2024 (anstatt 02.01.2025)

An Verschiebungsdaten ist es wichtig, dass der Kehricht bereits um 7:00 Uhr an den üblichen Sammelstellen bereitsteht. 

Danke für Ihr Verständnis.


Schliessung der Gemeindeverwaltung während Weihnachten & Neujahr

Die Gemeindeverwaltung bleibt ab Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025 sind wir gerne zu den ordentlichen Öffnungszeiten für Sie da.

Die E-Mails auf gemeinde(at)siselen.ch sowie der Briefposteingang werden sporadisch gelesen und beantwortet.

Bei einem Todesfall im Zusammenhang mit der Bestattung auf dem Friedhof Siselen, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Heinz Böhlen (Friedhofgärtner) unter Tel. 079 225 77 09.

Besten Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen allen eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und für das neue Jahr Glück, Gesundheit und Zufriedenheit.

Team der Verwaltung


Deutschkurs in Ins 

Die Einwohnergemeinde Ins bietet ab März 2025 bis Juni 2025 Deutschkurse an.

Kursangebot

Anmeldetalon


Gemeindeversammlung 9.12.2024
Die Unterlagen und die Medienmitteilung der vergangenen Versammlung finden Sie hier.


Sperrung Moos-/Siselenstrasse vom 02.12. - 20.12.2024

Publikationstext


Adventsfenster 2024

Herzlichen Dank an Alle die mitmachen und ebenso an Alle die sich Zeit nehmen
für einen Besuch. Hier die Adventsfenster 2024


Stromtarife 01.01.2025

Der Gemeinderat hat die Stromtarife fürs nächste Jahr beschlossen. Das Tarifblatt finden Sie hier.


Gesuche um Gastgewerbliche Einzelbewilligung / Festwirtschaftsbewilligung

Ab sofort können die Gesuche für Gastgewerbliche Einzelbewilligungen online bei der Gemeinde Siselen eingereicht werden. Die Anleitung sowie das digitale Gesuchsformular findet man unter www.rsta.dij.be.ch.

Medienbruchfrei wird das Gesuch nach der Einreichung durch die Gemeinde geprüft und dem Statthalteramt zur Bewilligung weitergeleitet. Die Bewilligung wird auch online zugestellt. Einzige Voraussetzung ist ein BE-Login (wie bei taxme, KiBon, eBau).

Die Möglichkeit zur Einreichung des Papiergesuchs bleibt weiterhin möglich.


Einführung "Gemische Kunststoffsammlung" in der Abfallsammelstelle in Finsterhennen

Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Diese Wertstoffe gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit dem Sammelsack-System «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. Voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 wird dieses System als Teil des Berner Sammelprojekts mit den kostenpflichtigen Säcken für die Bevölkerung auch in den Gemeinden Siselen und Finsterhennen eingeführt.

Die gefüllten Säcke werden in der Abfallsammelstelle in Finsterhennen entgegengenommen. Die 35L-Sammelsäcke werden in Zukunft auf der Gemeindeverwaltung Siselen erhältlich sein. Sie erhalten demnächst einen Flyer mit allen nötigen Informationen und einem gratis Sammelsack.

Was gehört in den Sammelsack?

• Folien aller Art: Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli...
• Plastikflaschen aller Art: Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Putzmittel, Weichspuler...
• Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Fruchte-/Obst- und Fleischschalen...
• Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher...
• Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen...
• Getränkekarton (Tetra Pak)

Was gehört weiterhin in den Kehrichtsack?

• Stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade
• Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr
• Spielzeug, Gartenschläuche, usw.

Siselen, 19.04.2024


Verkehrsrichtplanung

Die Mitwirkung der Verkehrsrichtplanung konnte abgeschlossen werden. Der Mitwirkungsbericht kann hier eingesehen werden.

Verkehrsrichtplan vom 15.11.2023


Spartageskarte Gemeinde
Die Informationen zum neuen Angebot der Spartageskarte Gemeinde per 01.01.2024 finden Sie hier unter der Dienstleistung "Spartageskarte Gemeinde".


Altersleitbild

Eine Arbeitsgruppe hat im Laufe des Jahres 2022 das bestehende Altersleitbild der Sozialregion Erlach aktualisiert und neu gestaltet. Nun liegt die definitive Fassung 2023 vor. Sie können das Altersleitbild hier einsehen oder jederzeit eine ausgedruckte Fassung bei der Verwaltung verlangen.


Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.


Information zum Elektronischen Baubewilligungsverfahren ab 1. März 2022

Mit der Inkraftsetzung von eBUP per 1. März 2022 gilt neu:

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein:

  • Baugesuch (Art. 34 Abs. 1 BauG)
  • Ausnahmegesuch (Art. 34 Abs. 2 BauG)
  • Gesuch um vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG)
  • Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung (Art. 42 Abs. 3 BauG)
  • Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung (Art. 44 BauG)
  • Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (Art. 43 und 44 BewD)
  • Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Art. 47a BewD)

Die Baugesuche für die Gemeinde Siselen können hier elektronisch eingesehen werden. Sie benötigen zwingend ein BE-Login.

Besten Dank für Ihr Verständnis.


Neues Angebot WABE Seeland West: Vereinigung Wachen und Begleiten

Mit der Gründung von „WABE Seeland West - Vereinigung Wachen und Begleiten“ im Januar 2021 wird eine dringend notwendige, bisher fehlende Dienstleistung aufgebaut. Ziel der Vereinigung ist es, schwer kranke und sterbende Menschen insbesondere nachts zu begleiten und ihnen beizustehen, sei es zur Entlastung von Angehörigen oder professionell Pflegenden. Diese Aufgabe wird von geschulten Freiwilligen unentgeltlich übernommen. Sie besorgen die Vermittlung. 

Die Gemeinde Siselen ist der Vereinigung in Form einer Passivmitgliedschaft beigetreten. Was kann WABE bieten: 

-Wir wachen bei sterbenden und schwerkranken Menschen, insbesondere in der Nacht.
-Wir entlasten die Angehörigen
-Wir wachen allein oder mit Ihnen zusammen
-Wir übernehmen keine Pflegeleistungen
-Die Dienstleistungen von WABE sind gratis und stehen allen Menschen zur Verfügung

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Auch in der Nacht und am Wochenende. Ist das Telefon bei Ihrem Anruf kurzfristig nicht bedient, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.

Tel: 078 422 39 11

Mehr Informationen finden Sie auf der Website: WABE Seeland West


Bei einem plötzlichen Herzstillstand zählt jede Minute!
Siselen verfügt über zwei Defibrillatoren wobei einer rund um die Uhr (24/24) zur Verfügung steht!

Gemeindehaus, Käsereiweg 2 (NEU)
Öffentlich zugänglich (24/24)

Turnhalle Siselen (Eingang), Schulhausstrasse 8
Nur während dem Schulbetrieb oder bei Turnhallenbenützung zugänglich

Werden die Geräte aus dem Kasten genommen, wird ein Alarm ausgelöst. Die Handhabung der Geräte ist einfach. Auf den Elektroden-Pads zeigen Abbildungen, wie und wo die Pads anzubringen sind. Per Sprachfunktion sagt das Geräte die nächsten Handgriffe und deren Reihenfolge an.

Bei einem Herzstillstand muss in jedem Fall möglichst rasch über die Notfallnummer 144 eine Ambulanz angefordert werden.


Nachhaltige Entwicklung: Leistungsvereinbarung BEakom

Das Berner Energieabkommen wurde mit dem Kanton unterschrieben. Sie finden das Dokument hier zur Einsicht.