AKTUELL

Öffentliche Planauflage
Ortsplanungsrevision Siselen

Der Gemeinderat Siselen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision (bestehend aus Schutzzonen- und Zonenplan, Baureglement und Erläuterungsbericht) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen vom 18.08.2023 bis 18.09.2023 zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Siselen öffentlich auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde unter www.siselen.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Käsereiweg 2, 2577 Siselen einzureichen.

Am Montag, 28.08.2023 um 20.00 Uhr findet im Schulhaus Siselen eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger von Siselen statt. Gemeinsam mit dem Ortsplaner präsentieren wir Ihnen die wichtigsten Inhalte der Ortsplanungsrevision und beantworten offene Fragen.

Erläuterungen öffentliche Auflage und Mitwirkung

 

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Kommunale Verkehrsrichtplanung

Der Gemeinderat Siselen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die kommunale Verkehrsrichtplanung (bestehend aus Verkehrsrichtplan und Bericht zur Verkehrsrichtplanung) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die kommunale Verkehrsrichtplanung liegt vom 18.08.2023 bis und mit 18.09.2023 zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Siselen auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde unter www.siselen.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, Käsereiweg 2, 2577 Siselen zu richten.

Siselen, den 7. August 2023
Der Gemeinderat


Siseler-TRAIL- Schnitzeljagt durchs Dorf

Melden Sie sich jetzt für den Siseler-Trail vom 10. September 2023 an. Alle Infos finden Sie im Flyer.

Flyer Siseler-TRAIL

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer*innen.

Freundliche Grüsse
Team Siseler-Träff und Gemeinderat


Einladung 3. Gemeinwerktag 26.08.2023

Der Gemeinderat lädt herzlich zum 3. Gemeinwerktag ein und zwar am Samstag, 26. August 2023. Den Einladungsflyer mit Programm finden Sie hier.

Wir freuen uns auf tatkräftige Unterstützung bei der Bekämpfung von invasiven Neophyten!


Öffentliche Kanalisation: Information Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen

Die Gemeinde Siselen spült und filmt ab August diverse Abschnitte der öffentlichen Kanalisation. Im nachstehenden Flyer finden Sie die wichtigsten Informationen. 

Infoflyer Spülarbeiten und Fernsehaufnahmen


Neuregelung Flugblätter im Anzeiger Region Erlach

Bis anhin konnten Verein, Organisationen und auch die Gemeinde dem amtlichen Anzeiger Flugblätter für die Bevölkerung beilegen.  Leider könne wir ab dem 1. Juli 2023 dieses Angebot nicht mehr weiterführen, da das Amt als Anzeigerverträger nicht neu besetzt werden konnte. Dies hat zur Folge, dass der amtliche Anzeiger Region Erlach in Zukunft am Freitagmorgen durch die Post verteilt wird und somit keine offiziellen Flugblätter mehr enthalten wird.

Danke für Ihr Verständnis und die Kenntnisnahme.


Unterlagen zur Gemeindeversammlung

Ab sofort finden Sie hier sämtliche Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023.

Wir hoffen auf zahlreiche Teilnehmer*innen.


Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung?

Flyer Steuererklärungsdienst Pro Senectute

Tarifblatt


Altersleitbild

Eine Arbeitsgruppe hat im Laufe des Jahres 2022 das bestehende Altersleitbild der Sozialregion Erlach aktualisiert und neu gestaltet. Nun liegt die definitive Fassung 2023 vor. Sie können das Altersleitbild hier einsehen oder jederzeit eine ausgedruckte Fassung bei der Verwaltung verlangen.


Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.


Treffpunkt Schulhausgebäude

Das Schulhausareal soll als Treffpunkt für Jugendliche weiter bestehen bleiben, solange sich diese ordentlich Verhalten, keinen Müll wie Flaschen (inkl. Zigarettenfilter) hinterlassen und die Nachtruhe einhalten. 

In letzter Zeit musste auf dem Schulhausareal wieder vermehrt Müll zusammengeräumt werden. Wir bitten Sie, sich an die Regeln zu halten und für ein sauberes Schulareal zu sorgen.


Neue Ressortzuteilung

An seiner Sitzung von 20. Januar 2022 hat der Gemeinderat die Ressortzuteilung für die neue Amtsperiode 2022 - 2025 vorgenommen. Sie finden alle nötigen Informationen zur Zusammensetzung des Gemeinderates unter folgendem Link: Ressortzuteilung 2022


Information zum Elektronischen Baubewilligungsverfahren ab 1. März 2022

Mit der Inkraftsetzung von eBUP per 1. März 2022 gilt neu:

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein:

  • Baugesuch (Art. 34 Abs. 1 BauG)
  • Ausnahmegesuch (Art. 34 Abs. 2 BauG)
  • Gesuch um vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG)
  • Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung (Art. 42 Abs. 3 BauG)
  • Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung (Art. 44 BauG)
  • Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (Art. 43 und 44 BewD)
  • Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Art. 47a BewD)

Die Baugesuche für die Gemeinde Siselen können hier elektronisch eingesehen werden. Sie benötigen zwingend ein BE-Login.

Besten Dank für Ihr Verständnis.


Neues Angebot WABE Seeland West: Vereinigung Wachen und Begleiten

Mit der Gründung von „WABE Seeland West - Vereinigung Wachen und Begleiten“ im Januar 2021 wird eine dringend notwendige, bisher fehlende Dienstleistung aufgebaut. Ziel der Vereinigung ist es, schwer kranke und sterbende Menschen insbesondere nachts zu begleiten und ihnen beizustehen, sei es zur Entlastung von Angehörigen oder professionell Pflegenden. Diese Aufgabe wird von geschulten Freiwilligen unentgeltlich übernommen. Sie besorgen die Vermittlung. 

Die Gemeinde Siselen ist der Vereinigung in Form einer Passivmitgliedschaft beigetreten. Was kann WABE bieten: 

-Wir wachen bei sterbenden und schwerkranken Menschen, insbesondere in der Nacht.
-Wir entlasten die Angehörigen
-Wir wachen allein oder mit Ihnen zusammen
-Wir übernehmen keine Pflegeleistungen
-Die Dienstleistungen von WABE sind gratis und stehen allen Menschen zur Verfügung

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Auch in der Nacht und am Wochenende. Ist das Telefon bei Ihrem Anruf kurzfristig nicht bedient, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.

Tel: 078 422 39 11

Mehr Informationen finden Sie auf der Website: WABE Seeland West


Bei einem plötzlichen Herzstillstand zählt jede Minute!
Siselen verfügt über zwei Defibrillatoren wobei einer rund um die Uhr (24/24) zur Verfügung steht!

Gemeindehaus, Käsereiweg 2 (NEU)
Öffentlich zugänglich (24/24)

Turnhalle Siselen (Eingang), Schulhausstrasse 8
Nur während dem Schulbetrieb oder bei Turnhallenbenützung zugänglich

Werden die Geräte aus dem Kasten genommen, wird ein Alarm ausgelöst. Die Handhabung der Geräte ist einfach. Auf den Elektroden-Pads zeigen Abbildungen, wie und wo die Pads anzubringen sind. Per Sprachfunktion sagt das Geräte die nächsten Handgriffe und deren Reihenfolge an.

Bei einem Herzstillstand muss in jedem Fall möglichst rasch über die Notfallnummer 144 eine Ambulanz angefordert werden.


Nachhaltige Entwicklung: Leistungsvereinbarung BEakom

Das Berner Energieabkommen wurde mit dem Kanton unterschrieben. Sie finden das Dokument hier zur Einsicht.