AKTUELL


Ordentliche Gemeindeversammlung

Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Juni 2026 um 19:30 Uhr im Schulhaus sind hier einsehbar.


Schalterschliessung über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung Siselen bleibt über Auffahrt vom Donnerstag, 14. Mai bis und mit Freitag, 15. Mai 2026 geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 18. Mai wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten für Sie da.

Schöne Festtag!


Entdeckerpass Sommerferien für 50 Franken

Der Entdeckerpass bietet Kindern und Jugendlichen von 6 bis 16 Jahren vom 4. Juli bis 9. August 2026 freie Fahrt mit Bahn, Bus, Tram und Schiff im Libero-Gebiet sowie Zugang zu über 100 Freizeitangeboten – viele davon kostenlos oder vergünstigt.

Für nur 50 Franken wird der Sommer zum Erlebnis. Kinder mit KulturLegi profitieren sogar kostenlos.

Ideal für abwechslungsreiche Ferientage ohne grossen Planungsaufwand – und eine unkomplizierte Unterstützung für Familien in Ihrer Gemeinde. 

Jetzt entdecken und informieren:
www.entdeckerpass-bern.ch


Kehrichtabfuhr Auffahrt

Die Kehrichtabfuhr findet bereits am Mittwoch, 13. Mai 2026 anstelle Donnerstag, 14. Mai 2026 (Auffahrt) statt. An Verschiebdaten ist es wichtig, dass der Kehricht bereits um 7:00 Uhr an den üblichen Sammelstellen bereitsteht. 

Danke für Ihr Verständnis.


Einladung zur Infoveranstaltung "Zukunft Elektrizitätsversorgung Siselen"

Die Gemeinde Siselen lädt die Bevölkerung ein, am Montag den 11. Mai 2026 um 19.00 Uhr im Schulhaus Siselen, an der Infoveranstaltung "Zukunft Elektrizitätsversorgung Siselen" teilzunehmen. 


Aktivitäten Siseler-Träff

Das neue Aktivitätenprogramm des Siseler-Träffs von April bis Jun ist aufgeschaltet. Sie können alle Informationen hier entnehmen.


Steuererklärungsdienst Pro-Senectute des Kantons Bern

Die Pro-Senectute bietet Personen ab 60 Jahr an, ihre Steuererklärungen auszufüllen. Genauere Infos sowie die Tarife entnehmen Sie bitte hier.


Stromtarife 2026

Mit den Änderungen des Stromversorgungsgesetzes und den entsprechenden Verordnungsbestimmungen ergeben sich per 01. Januar 2026 verschiedene Änderungen auf Tarif- und Kostenseite. Im Folgenden erfahren Sie, wie und warum sich die Preise ändern: 

Tarifblatt per 01.01.2026

Mitteilung zu den Tarifänderungen 2026

Siselen, 29.08.2025


Kommunaler Verkehrsrichtplan; Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Siselen am 15.08.2024 beschlossene kommunale Verkehrsrichtplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 28.04.2025 genehmigt.

Die Verkehrsrichtplanung tritt am 14.06.2025 in Kraft und löst somit die Verkehrsrichtplanung aus dem Jahr 1993 ab.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Siselen, 5. Juni 2025

Der Gemeinderat

Verkehrsrichtplan
Massnahmenblätter


Gesuche um Gastgewerbliche Einzelbewilligung / Festwirtschaftsbewilligung

Ab sofort können die Gesuche für Gastgewerbliche Einzelbewilligungen online bei der Gemeinde Siselen eingereicht werden. Die Anleitung sowie das digitale Gesuchsformular findet man unter www.rsta.dij.be.ch.

Medienbruchfrei wird das Gesuch nach der Einreichung durch die Gemeinde geprüft und dem Statthalteramt zur Bewilligung weitergeleitet. Die Bewilligung wird auch online zugestellt. Einzige Voraussetzung ist ein BE-Login (wie bei taxme, KiBon, eBau).

Die Möglichkeit zur Einreichung des Papiergesuchs bleibt weiterhin möglich.


Spartageskarte Gemeinde
Die Informationen zum neuen Angebot der Spartageskarte Gemeinde per 01.01.2024 finden Sie hier unter der Dienstleistung "Spartageskarte Gemeinde".


Altersleitbild

Eine Arbeitsgruppe hat im Laufe des Jahres 2022 das bestehende Altersleitbild der Sozialregion Erlach aktualisiert und neu gestaltet. Nun liegt die definitive Fassung 2023 vor. Sie können das Altersleitbild hier einsehen oder jederzeit eine ausgedruckte Fassung bei der Verwaltung verlangen.


Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.


Information zum Elektronischen Baubewilligungsverfahren ab 1. März 2022

Mit der Inkraftsetzung von eBUP per 1. März 2022 gilt neu:

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein:

  • Baugesuch (Art. 34 Abs. 1 BauG)
  • Ausnahmegesuch (Art. 34 Abs. 2 BauG)
  • Gesuch um vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG)
  • Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung (Art. 42 Abs. 3 BauG)
  • Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung (Art. 44 BauG)
  • Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (Art. 43 und 44 BewD)
  • Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Art. 47a BewD)

Die Baugesuche für die Gemeinde Siselen können hier elektronisch eingesehen werden. Sie benötigen zwingend ein BE-Login.

Besten Dank für Ihr Verständnis.


Neues Angebot WABE Seeland West: Vereinigung Wachen und Begleiten

Mit der Gründung von „WABE Seeland West - Vereinigung Wachen und Begleiten“ im Januar 2021 wird eine dringend notwendige, bisher fehlende Dienstleistung aufgebaut. Ziel der Vereinigung ist es, schwer kranke und sterbende Menschen insbesondere nachts zu begleiten und ihnen beizustehen, sei es zur Entlastung von Angehörigen oder professionell Pflegenden. Diese Aufgabe wird von geschulten Freiwilligen unentgeltlich übernommen. Sie besorgen die Vermittlung. 

Die Gemeinde Siselen ist der Vereinigung in Form einer Passivmitgliedschaft beigetreten. Was kann WABE bieten: 

-Wir wachen bei sterbenden und schwerkranken Menschen, insbesondere in der Nacht.
-Wir entlasten die Angehörigen
-Wir wachen allein oder mit Ihnen zusammen
-Wir übernehmen keine Pflegeleistungen
-Die Dienstleistungen von WABE sind gratis und stehen allen Menschen zur Verfügung

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Auch in der Nacht und am Wochenende. Ist das Telefon bei Ihrem Anruf kurzfristig nicht bedient, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.

Tel: 078 422 39 11

Mehr Informationen finden Sie auf der Website: WABE Seeland West


Bei einem plötzlichen Herzstillstand zählt jede Minute!
Siselen verfügt über zwei Defibrillatoren wobei einer rund um die Uhr (24/24) zur Verfügung steht!

Gemeindehaus, Käsereiweg 2 (NEU)
Öffentlich zugänglich (24/24)

Turnhalle Siselen (Eingang), Schulhausstrasse 8
Nur während dem Schulbetrieb oder bei Turnhallenbenützung zugänglich

Werden die Geräte aus dem Kasten genommen, wird ein Alarm ausgelöst. Die Handhabung der Geräte ist einfach. Auf den Elektroden-Pads zeigen Abbildungen, wie und wo die Pads anzubringen sind. Per Sprachfunktion sagt das Geräte die nächsten Handgriffe und deren Reihenfolge an.

Bei einem Herzstillstand muss in jedem Fall möglichst rasch über die Notfallnummer 144 eine Ambulanz angefordert werden.