Weihnachtsmarkt Siselen
Wann: Freitag 28. November 2025
16:00 - 21:00 Uhr
Ausstellerliste - Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Weihnachtsmarkt Siselen
Wann: Freitag 28. November 2025
16:00 - 21:00 Uhr
Ausstellerliste - Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Adventsfenster 2025
Wer hilft mit den traditionellen und schönen Brauch der Adventsfenster beizubehalten? Alle Informationen finden Sie im Flyer. Anmeldungen bis zum 20.11.2025 an Andrea Sieber: andream.sieber(at)bluewin.ch.
Aktivitäten Siseler-Träff
Das neue Aktivitätenprogramm des Siseler-Träffs von Oktober bis Dezember ist aufgeschaltet. Sie können alle Informationen hier entnehmen.
Stromtarife 2026
Mit den Änderungen des Stromversorgungsgesetzes und den entsprechenden Verordnungsbestimmungen ergeben sich per 01. Januar 2026 verschiedene Änderungen auf Tarif- und Kostenseite. Im Folgenden erfahren Sie, wie und warum sich die Preise ändern:
Mitteilung zu den Tarifänderungen 2026
Siselen, 29.08.2025
Deutschkurs in 3232 Ins, September bis Dezember 2025
Flyer und Anmeldetalon
Ab 1. Juli 2025: Rücknahme aller Kunststoffsammelsäcke der VSPR-Sammelsysteme und von RecyPac
Ab dem 1. Juli 2025 können alle Kunststoffsammelsäcke der VSPR-zertifizierten Anbieter und von RecyPac an rund 1000 Sammelstellen in der ganzen Schweiz kostenlos abgegeben werden – unabhängig davon, wo die Säcke gekauft wurden. So auch in der Abfallsammelstelle in Finsterhennen.
Diese neue Regelung vereinfacht die Rücknahme. So soll die Sammlung von Haushaltkunststoffen weiter gefördert werden.
Gemeindeversammlung
Das Protokoll der Versammlung vom 12.06.2025 liegt vom 23.06.2025 bis am 23.07.2025 in der Gemeindeverwaltung Siselen zur öffentlichen Einsichtnahme auf und ist auf der hier der Gemeinde einsehbar. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden.
Kommunaler Verkehrsrichtplan; Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Siselen am 15.08.2024 beschlossene kommunale Verkehrsrichtplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 28.04.2025 genehmigt.
Die Verkehrsrichtplanung tritt am 14.06.2025 in Kraft und löst somit die Verkehrsrichtplanung aus dem Jahr 1993 ab.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Siselen, 5. Juni 2025
Der Gemeinderat
Verschiebdaten Kehrichtabfuhr 2025
Die Kehrichtabfuhr während den kommenden Feiertagen findet wie folgt statt:
Weihnachten & Neujahr
Montag, 22. Dezember 2025 (anstelle 25.12.2025)
Montag, 29. Dezember 2025 (anstelle 01.01.2026)
An Verschiebdaten ist es wichtig, dass der Kehricht bereits um 7:00 Uhr an den üblichen Sammelstellen bereitsteht.
Danke für Ihr Verständnis.
Neugestaltung Gemeinschaftsgrabanlagen Friedhof Siselen
Vorgesehene Änderungen können Sie hier einsehen.
Energieberatung Seeland
Die öffentliche Energieberatung informiert regelmässig über Neuerungen und gibt tolle Inputs. Informieren Sie sich über ihre Webseite unter www.energieberatung-seeland.ch.
Neuste Informationen
-Factsheet Förderbeiträge 2025
Steuererklärungsdienst Pro-Senectute des Kantons Bern
Die Pro-Senectute bietet Personen ab 60 Jahr an, ihre Steuererklärungen auszufüllen. Genauere Infos sowie die Tarife entnehmen Sie bitte hier.
Liberalisierung Feuerungskontrollen per 01.08.2025
Besitzerinnen und Besitzer von Feuerungsanlagen können ab 1. August 2025 frei wählen, wer die Kontrollen bei ihrer Heizung durchführen soll. Gleichzeitig übernimmt der Kanton den Vollzug der Kontrollen von den Gemeinden.
Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer beauftragen ein vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen mit der Feuerungskontrolle. Dieses führt die Messungen durch und übermittelt diese dem AUE, welches die Resultate beurteilt und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen verfügt.
Die Gemeinden haben ab dem 31.07.2025 im Bereich der Feuerungskontrolle grundsätzlich keine Aufgaben mehr zu erfüllen. Die Verträge mit den Kontrollorganen werden bis dahin gekündigt und die entsprechenden Gebührenreglemente aufgehoben.
Weitere Informationen können ab dem 1.08.2025 auf www.be.ch/aue eingesehen oder über die E-Mail-Adresse feuerungskontrolle(at)be.ch beim AUE angefordert werden.
Stromtarife 01.01.2025
Der Gemeinderat hat die Stromtarife fürs nächste Jahr beschlossen. Das Tarifblatt finden Sie hier.
Gesuche um Gastgewerbliche Einzelbewilligung / Festwirtschaftsbewilligung
Ab sofort können die Gesuche für Gastgewerbliche Einzelbewilligungen online bei der Gemeinde Siselen eingereicht werden. Die Anleitung sowie das digitale Gesuchsformular findet man unter www.rsta.dij.be.ch.
Medienbruchfrei wird das Gesuch nach der Einreichung durch die Gemeinde geprüft und dem Statthalteramt zur Bewilligung weitergeleitet. Die Bewilligung wird auch online zugestellt. Einzige Voraussetzung ist ein BE-Login (wie bei taxme, KiBon, eBau).
Die Möglichkeit zur Einreichung des Papiergesuchs bleibt weiterhin möglich.
Einführung "Gemische Kunststoffsammlung" in der Abfallsammelstelle in Finsterhennen
Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Diese Wertstoffe gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit dem Sammelsack-System «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. Voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 wird dieses System als Teil des Berner Sammelprojekts mit den kostenpflichtigen Säcken für die Bevölkerung auch in den Gemeinden Siselen und Finsterhennen eingeführt.
Die gefüllten Säcke werden in der Abfallsammelstelle in Finsterhennen entgegengenommen. Die 35L-Sammelsäcke werden in Zukunft auf der Gemeindeverwaltung Siselen erhältlich sein. Sie erhalten demnächst einen Flyer mit allen nötigen Informationen und einem gratis Sammelsack.
Was gehört in den Sammelsack?
• Folien aller Art: Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli...
• Plastikflaschen aller Art: Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Putzmittel, Weichspuler...
• Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Fruchte-/Obst- und Fleischschalen...
• Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher...
• Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen...
• Getränkekarton (Tetra Pak)
Was gehört weiterhin in den Kehrichtsack?
• Stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade
• Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr
• Spielzeug, Gartenschläuche, usw.
Siselen, 19.04.2024
Spartageskarte Gemeinde
Die Informationen zum neuen Angebot der Spartageskarte Gemeinde per 01.01.2024 finden Sie hier unter der Dienstleistung "Spartageskarte Gemeinde".
Altersleitbild
Eine Arbeitsgruppe hat im Laufe des Jahres 2022 das bestehende Altersleitbild der Sozialregion Erlach aktualisiert und neu gestaltet. Nun liegt die definitive Fassung 2023 vor. Sie können das Altersleitbild hier einsehen oder jederzeit eine ausgedruckte Fassung bei der Verwaltung verlangen.
Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.


Information zum Elektronischen Baubewilligungsverfahren ab 1. März 2022
Mit der Inkraftsetzung von eBUP per 1. März 2022 gilt neu:
Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein:
Die Baugesuche für die Gemeinde Siselen können hier elektronisch eingesehen werden. Sie benötigen zwingend ein BE-Login.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Neues Angebot WABE Seeland West: Vereinigung Wachen und Begleiten
Mit der Gründung von „WABE Seeland West - Vereinigung Wachen und Begleiten“ im Januar 2021 wird eine dringend notwendige, bisher fehlende Dienstleistung aufgebaut. Ziel der Vereinigung ist es, schwer kranke und sterbende Menschen insbesondere nachts zu begleiten und ihnen beizustehen, sei es zur Entlastung von Angehörigen oder professionell Pflegenden. Diese Aufgabe wird von geschulten Freiwilligen unentgeltlich übernommen. Sie besorgen die Vermittlung.
Die Gemeinde Siselen ist der Vereinigung in Form einer Passivmitgliedschaft beigetreten. Was kann WABE bieten:
-Wir wachen bei sterbenden und schwerkranken Menschen, insbesondere in der Nacht.
-Wir entlasten die Angehörigen
-Wir wachen allein oder mit Ihnen zusammen
-Wir übernehmen keine Pflegeleistungen
-Die Dienstleistungen von WABE sind gratis und stehen allen Menschen zur Verfügung
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Auch in der Nacht und am Wochenende. Ist das Telefon bei Ihrem Anruf kurzfristig nicht bedient, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.
Tel: 078 422 39 11
Mehr Informationen finden Sie auf der Website: WABE Seeland West
Bei einem plötzlichen Herzstillstand zählt jede Minute!
Siselen verfügt über zwei Defibrillatoren wobei einer rund um die Uhr (24/24) zur Verfügung steht!
Gemeindehaus, Käsereiweg 2 (NEU)
Öffentlich zugänglich (24/24)
Turnhalle Siselen (Eingang), Schulhausstrasse 8
Nur während dem Schulbetrieb oder bei Turnhallenbenützung zugänglich
Werden die Geräte aus dem Kasten genommen, wird ein Alarm ausgelöst. Die Handhabung der Geräte ist einfach. Auf den Elektroden-Pads zeigen Abbildungen, wie und wo die Pads anzubringen sind. Per Sprachfunktion sagt das Geräte die nächsten Handgriffe und deren Reihenfolge an.
Bei einem Herzstillstand muss in jedem Fall möglichst rasch über die Notfallnummer 144 eine Ambulanz angefordert werden.
Nachhaltige Entwicklung: Leistungsvereinbarung BEakom
Das Berner Energieabkommen wurde mit dem Kanton unterschrieben. Sie finden das Dokument hier zur Einsicht.