Stromtarife 01.01.2025
Der Gemeinderat hat die Stromtarife fürs nächste Jahr beschlossen. Das Tarifblatt finden Sie hier.
Neues Aktivitätsprogramm Siseler-Träff
Das Programm der Aktivitäten von Oktober bis Dezember ist aufgeschaltet. Details finden Sie hier.
Gesuche um Gastgewerbliche Einzelbewilligung / Festwirtschaftsbewilligung
Ab sofort können die Gesuche für Gastgewerbliche Einzelbewilligungen online bei der Gemeinde Siselen eingereicht werden. Die Anleitung sowie das digitale Gesuchsformular findet man unter www.rsta.dij.be.ch.
Medienbruchfrei wird das Gesuch nach der Einreichung durch die Gemeinde geprüft und dem Statthalteramt zur Bewilligung weitergeleitet. Die Bewilligung wird auch online zugestellt. Einzige Voraussetzung ist ein BE-Login (wie bei taxme, KiBon, eBau).
Die Möglichkeit zur Einreichung des Papiergesuchs bleibt weiterhin möglich.
Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen der öffentlichen Kanalisation (2. Etappe)
Ab August werden im nördlichen Dorfteil der Gemeinde Siselen die kommunalen Kanalisationen gespült und gefilmt. Bitte beachten Sie die Hinweise in folgendem Dokument: Information für Grundeigentümer*innen
Unterlagen zur Gemeindeversammlung
Ab sofort finden Sie hier das Protokoll zur Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024. Das Protokoll liegt vom 24.06.2024 bis am 24.07.2024 öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden.
Asiatische Hornisse erkennen und melden
Um die Verbreitung dieser gebietsfremden Art möglichst zu verlangsamen, ist der Kanton Bern auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen: Melden Sie verdächtig aussehende Insekten! Weiter Informationen finden Sie im Schreiben der des Cercle Exotique Nordwestschweiz: Meldung der Asiatischen Hornisse
www.asiatischehornisse.ch
Einführung "Gemische Kunststoffsammlung" in der Abfallsammelstelle in Finsterhennen
Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Diese Wertstoffe gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit dem Sammelsack-System «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. Voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 wird dieses System als Teil des Berner Sammelprojekts mit den kostenpflichtigen Säcken für die Bevölkerung auch in den Gemeinden Siselen und Finsterhennen eingeführt.
Die gefüllten Säcke werden in der Abfallsammelstelle in Finsterhennen entgegengenommen. Die 35L-Sammelsäcke werden in Zukunft auf der Gemeindeverwaltung Siselen erhältlich sein. Sie erhalten demnächst einen Flyer mit allen nötigen Informationen und einem gratis Sammelsack.
Was gehört in den Sammelsack?
• Folien aller Art: Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli...
• Plastikflaschen aller Art: Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Putzmittel, Weichspuler...
• Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Fruchte-/Obst- und Fleischschalen...
• Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher...
• Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen...
• Getränkekarton (Tetra Pak)
Was gehört weiterhin in den Kehrichtsack?
• Stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade
• Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr
• Spielzeug, Gartenschläuche, usw.
Siselen, 19.04.2024
Spartageskarte Gemeinde
Die Informationen zum neuen Angebot der Spartageskarte Gemeinde per 01.01.2024 finden Sie hier unter der Dienstleistung "Spartageskarte Gemeinde".
Altersleitbild
Eine Arbeitsgruppe hat im Laufe des Jahres 2022 das bestehende Altersleitbild der Sozialregion Erlach aktualisiert und neu gestaltet. Nun liegt die definitive Fassung 2023 vor. Sie können das Altersleitbild hier einsehen oder jederzeit eine ausgedruckte Fassung bei der Verwaltung verlangen.
Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Information zum Elektronischen Baubewilligungsverfahren ab 1. März 2022
Mit der Inkraftsetzung von eBUP per 1. März 2022 gilt neu:
Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein:
- Baugesuch (Art. 34 Abs. 1 BauG)
- Ausnahmegesuch (Art. 34 Abs. 2 BauG)
- Gesuch um vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG)
- Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung (Art. 42 Abs. 3 BauG)
- Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung (Art. 44 BauG)
- Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (Art. 43 und 44 BewD)
- Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Art. 47a BewD)
Die Baugesuche für die Gemeinde Siselen können hier elektronisch eingesehen werden. Sie benötigen zwingend ein BE-Login.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Neues Angebot WABE Seeland West: Vereinigung Wachen und Begleiten
Mit der Gründung von „WABE Seeland West - Vereinigung Wachen und Begleiten“ im Januar 2021 wird eine dringend notwendige, bisher fehlende Dienstleistung aufgebaut. Ziel der Vereinigung ist es, schwer kranke und sterbende Menschen insbesondere nachts zu begleiten und ihnen beizustehen, sei es zur Entlastung von Angehörigen oder professionell Pflegenden. Diese Aufgabe wird von geschulten Freiwilligen unentgeltlich übernommen. Sie besorgen die Vermittlung.
Die Gemeinde Siselen ist der Vereinigung in Form einer Passivmitgliedschaft beigetreten. Was kann WABE bieten:
-Wir wachen bei sterbenden und schwerkranken Menschen, insbesondere in der Nacht.
-Wir entlasten die Angehörigen
-Wir wachen allein oder mit Ihnen zusammen
-Wir übernehmen keine Pflegeleistungen
-Die Dienstleistungen von WABE sind gratis und stehen allen Menschen zur Verfügung
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Auch in der Nacht und am Wochenende. Ist das Telefon bei Ihrem Anruf kurzfristig nicht bedient, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.
Tel: 078 422 39 11
Mehr Informationen finden Sie auf der Website: WABE Seeland West
Bei einem plötzlichen Herzstillstand zählt jede Minute!
Siselen verfügt über zwei Defibrillatoren wobei einer rund um die Uhr (24/24) zur Verfügung steht!
Gemeindehaus, Käsereiweg 2 (NEU)
Öffentlich zugänglich (24/24)
Turnhalle Siselen (Eingang), Schulhausstrasse 8
Nur während dem Schulbetrieb oder bei Turnhallenbenützung zugänglich
Werden die Geräte aus dem Kasten genommen, wird ein Alarm ausgelöst. Die Handhabung der Geräte ist einfach. Auf den Elektroden-Pads zeigen Abbildungen, wie und wo die Pads anzubringen sind. Per Sprachfunktion sagt das Geräte die nächsten Handgriffe und deren Reihenfolge an.
Bei einem Herzstillstand muss in jedem Fall möglichst rasch über die Notfallnummer 144 eine Ambulanz angefordert werden.
Nachhaltige Entwicklung: Leistungsvereinbarung BEakom
Das Berner Energieabkommen wurde mit dem Kanton unterschrieben. Sie finden das Dokument hier zur Einsicht.