Gemeindeversammlung

Ordentliche Gemeindeversammlungen

Montag, 9. Dezember 2024 um 19:30 Uhr

Art. 19 Abs. 1 Organisationsreglement - Stimmrecht
Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.


Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 um 19:30 Uhr im Schulhaus Siselen

 

Medienmitteilung Beschlüsse

Infoblatt/Erläuterungen zu den Traktanden

Protokoll zur Gemeindeversammlung vom 9.12.2024 (folgt bis zum 20.12.2024)

 

Traktanden

1. Heizungsersatz Schulhaus; Genehmigung Verpflichtungskredit
Variantenvergleich Gruner AG

2. Smart Meter Rollout; Genehmigung Verpflichtungskredit für die 2. Etappe

3. Budget 2025; Genehmigung
Vorbericht Budget 2025
Finanzplan 2024-2029

Interaktiver Budgetbericht:

 
4. Ersatz Wasserverbindung Juchen-Weingartenweg; Verpflichtungskreditabrechnung zur Kenntnisnahme

5. Mitteilungen und Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden können 14 Tage vor der Versammlung auf der Verwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten oder online auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.

Das Protokoll der kommenden Versammlung vom 9. Dezember liegt vom 20.12.2024 bis am 20.01.2025 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und ist auf der Website der Gemeinde einsehbar. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden.

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg schriftlich und begründet einzureichen.

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Siselen, 15. Oktober 2024 / Der Gemeinderat


Infoblätter