Gemeindeversammlung

Ordentliche Gemeindeversammlungen

Donnerstag, 11. Juni 2026 um 19:30 Uhr
Montag, 7. Dezember 2026 um 19:30 Uhr

Art. 19 Abs. 1 Organisationsreglement - Stimmrecht
Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.


Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 um 19:30 Uhr im Schulhaus Siselen

 

Infoblatt/Erläuterungen zu den Traktanden

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8.12.2025

Medienmitteilung Versammlung 08.12.2025

 

Traktanden

1. Schulhaussanierung 2. Etappe; Genehmigung Verpflichtungskredit
Bauprojektdossier, KostenvoranschlagPlansatz

2. Budget 2026; Genehmigung
a) Festlegen der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
b) Beratung und Beschlussfassung zum Budget 2026
c) Orientierung über den Finanzplan

Vorbericht Budget 2026 (komplett)
Finanzplan 2025-2030

Interaktives Budget:
(mit dem Pfeil unten rechts können Sie den Vollbildmodus einschalten / ausschalten mit der Taste ESC)

3. Gemeindewahlen
a) Wiederwahl von drei Gemeinderatsmitgliedern
b) Neuwahl eines Gemeinderatsmitglieds

4. Wahl Rechnungsprüfungsorgan; Wiederwahl

5. Umrüstung der Wasserzähler auf Funkauslesung; Verpflichtungskreditabrechnung zur Kenntnisnahme

6. Mitteilungen und Verschiedenes


Die Unterlagen zu den Traktanden können 14 Tage vor der Versammlung auf der Verwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten oder online auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.

Das Protokoll der kommenden Versammlung liegt vom 19.12.2025 bis am 19.01.2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und ist auf der Website der Gemeinde einsehbar. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden.

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg schriftlich und begründet einzureichen. Die Beschwerdefrist für Wahlen beträgt 10 Tage.

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Siselen, 13. Oktober 2025 / Der Gemeinderat


Infoblätter