Gemeindeversammlung

Ordentliche Gemeindeversammlungen

Freitag, 8. Dezember 2023 um 20.00 Uhr

Art. 19 Abs. 1 Organisationsreglement - Stimmrecht
Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.


Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 12.6.2023 um 20.00 Uhr im Schulhaus Siselen


Traktanden

Erläuterungen zu den Traktanden

Protokoll zur Gemeindeversammlung vom 12.06.2023


1. Jahresrechnung 2022
; Genehmigung

Komplette Jahresrechnung, Bilanz, Erfolgsrechnung nach Funktionen, Investitionsrechnung nach Funktionen 

2. Verpflichtungskredit für die Vergabe der Aufgaben der Finanzverwaltung im Mandatsverhältnis; Beschlussfassung

3. Mitteilungen und Verschiedenes


Die Unterlagen zu den Traktanden können 14 Tage vor der Versammlung auf der Verwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten oder online auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.

Das Protokoll der kommenden Versammlung vom 12. Juni liegt vom 23. Juni bis am 24. Juli 2023 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und ist auf der Website der Gemeinde einsehbar. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden.

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter Seeland in Aarberg schriftlich und begründet einzureichen.

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Siselen, 1. Mai 2023 / Der Gemeinderat

 


Infoblätter